Kurse der Prävention nach § 20 SGB V

Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,  

die Volkshochschulen im Pfaffenwinkel bieten nur in Ausnahmefällen Kurse und Veranstaltungen nach § 20 SGB V (sogenannte ZPP-Kurse) an.  

Unsere hochwertigen Kurse im Fachbereich Gesundheit sind den Zielen der Gesundheitsförderung und Gesundheitsbildung verpflichtet. Wir bemühen uns stets, das Programm weiterzuentwickeln und auszubauen - mit dem Ziel, Ihnen ein umfangreiches, zeitgemäßes und vielfältiges Programm anbieten zu können.  

Einzelmaßnahmen und „Interventionen", so wie sie der Leitfaden Prävention zum § 20 SGB V vorsieht, gehen nicht mit unseren Zielen konform, daher sind die allermeisten unserer Kurse auch nicht bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) registriert. Die ZPP erkennt nur noch Kurse an, die sich an Anfängerinnen und Anfänger richten und 12 Termine pro Kurs nicht überschreiten. Wenn überhaupt, dann werden nur noch maximal zwei Kurse pro Versichertem und Kalenderjahr gefördert und die Wiederholung einer gleichen Maßnahme im Folgejahr wird ausgeschlossen. Somit werden also dauerhafte Angebote und Kurse für Fortgeschrittene von der ZPP nicht mehr bezuschusst.  

Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass wir nur sehr wenige Kurse bei der ZPP zertifizieren. Ob und wie Ihre Kursteilnahme gefördert wird, bitten wir Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären, am besten vor Kursbeginn.  

Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage nach Abschluss Ihres Bewegungskurses eine vhs-Teilnahmebescheinigung aus, wenn Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben. Andere Bescheinigungen für Krankenkassen (dies gilt auch Bonushefte) stellen wir nicht aus.

Ihre Teams der 
Volkshochschulen im Pfaffenwinkel