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Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung
Derzeit werden bundesweit ca. 1,3 Mio. Personen, die selbst nicht mehr in der Lage sind ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten zu regeln, ein Betreuer zur Seite gestellt. Jede dieser Personen, die nicht mittels einer Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung vorsorgt, läuft Gefahr, dass Dritte über ihr Schicksal gegen oder über ihren Willen hinweg entscheiden. Eine vernünftige Vorsorgeregelung nebst Patientenverfügung schafft hier ein Stück Autonomie und Selbstbestimmung, da hierdurch alle erforderlichen Angelegenheiten und insbesondere die persönliche Lebensgestaltung geregelt werden kann. Am 1.1.2023 trat zudem das neue Betreuungsorganisationgesetz (BtOG) in Kraft, das wesentliche Neuerungen im Bereich der Vorsorgeregelung beinhaltet.
Kursnummer | TE103-500 |
Beginn | Do., 20.11.2025, 19:30 - 21:00 Uhr |
Dauer | 1x |
Kursort | Obere Stadt 66, Unterrichtsraum I, 1. Stock |
Kursleitung | Florian Enzensberger |
Gebühr | 12,00 € |
Bemerkungen | Schlüssel |
Kurstermine 1
Datum | Ort | |
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1 | 20.11.2025 • 19:30 - 21:00 Uhr | Obere Stadt 66, Unterrichtsraum I, 1. Stock |