

Seit 2022 sind die Volkshochschulen im Pfaffenwinkel anerkannter Stützpunkt für Verbraucherbildung. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) unterstützt mit dem Förderschwerpunkt Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Bayern, verbraucherbildende Angebote anzubieten. Sie vermitteln Wissen rund um den Konsumalltag in enger Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern e.V., dem VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. sowie weiteren Kooperationspartnern vor Ort.
Mit der Anerkennung verpflichten sich die Volkshochschulen zur Einhaltung der Qualitätskriterien für das Siegel Verbraucherbildung Bayern. Das Qualitätssiegel steht für neutrale, produkt- und anbieterunabhängige Bildungsangebote für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Kursleitenden sind erfahrene Expertinnen und Experten der jeweiligen Fachgebiete, anerkannte Referentinnen und Referenten für Verbraucherbildung, Mitarbeitende der Verbraucherzentrale Bayern e.V. und des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.
Verbraucherbildung
Wie verschenke ich meine Immobilie an Angehörige richtig und steueroptimiert?
Ein Weg hierbei ist, dass Sie Ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten auf Ihren Ehepartner, Kinder, Enkelkinder oder entfernte Verwandte übertragen. Damit sich für Sie aber im Alltag nichts ändert, sichern Sie sich und Ihr Ehepartner ab durch ein lebenslanges Wohnrecht an der eigengenutzten Immobilie oder im Falle einer vermieteten Immobilie über den lebenslangen Nießbrauch an den Mieteinnahmen. Somit bleiben Sie im Ruhestand finanziell weiterhin unabhängig.
Wenn die Schenkung dann noch steuerfrei ist, haben Sie alles richtig gemacht. Mit diesem Vorgehen übertragen Sie zu Lebzeiten konfliktfrei einen Teil Ihres Vermögens innerhalb der Familie und gewinnen so Lebensqualität innerhalb der Familie für alle Beteiligten. Zudem vermeiden Sie im Erbfall ein böses Erwachen Ihrer Erben, welche möglicherweise mit einer hohen Erbschaftsteuer konfrontiert werden, welche Ihren Nachlass gefährdet und diese fristgerecht an das Finanzamt entrichtet werden muss. Wir zeigen Ihnen auf, wie der steuerliche verfahrenstechnische Ablauf der Übertragung einer Immobilie ist, beginnend mit der steuerlichen Bewertung einer Immobilie, der steuerlichen Berechnung des Kapitalwertes einer Nießbrauchsverpflichtung, über steuerliche Hinweise zum Überlassungsvertrag, über Hinweise zur Erstellung der Schenkungsteuererklärung, bis hin zur Prüfung aller damit verbundenen Steuerbescheide.
Zudem zeigen wir Ihnen aus unserer Beratungspraxis Fallgestaltungen auf, wie die Schenkungsteuer gemindert oder gänzlich eingespart werden kann.
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| Kursnummer | TE103-502 |
| Beginn | Do., 04.12.2025, 19:00 - 20:30 Uhr |
| Dauer | 1x |
| Kursort | Obere Stadt 66, Unterrichtsraum I, 1. Stock |
| Kursleitung | Jens Mascher |
| Gebühr | 12,00 € |
| Bemerkungen | Schlüssel |
Kurstermine 1
| Datum | Ort | |
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| 1 | 04.12.2025 • 19:00 - 20:30 Uhr | Obere Stadt 66, Unterrichtsraum I, 1. Stock |