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Patientenschutz und Freitodbegleitung in Deutschland

Rechtslage und Umsetzung seit dem 26.02.2020.

Am Lebensende kann es schwierig werden, das würdevolle und leidensfreie Ende zu bekommen, das den eigenen Vorstellungen entspricht. In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche Behandlungen Sie in welchen kritischen gesundheitlichen Situationen nicht mehr erhalten wollen, weil es das Leiden aus Ihrer Sicht nur verlängern würde. In einer Vorsorgevollmacht definieren Sie, wer die in der Patientenverfügung getroffenen Regelungen notfalls gegenüber einer Heimleitung oder einem Arzt durchsetzen soll. Mittels einer Freitod-Begleitung/eines assistierten Suizids dürfen Sie in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Ihr Leben zuhause in der eigenen gewohnten Umgebung ohne Leiden vorzeitig beenden. Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 in einem bahnbrechenden Urteil so entschieden.

Der Referent Alexander Feder ist ausgebildeter ehrenamtlicher Berater bei einer der größten Patientenschutz-Organisationen Deutschlands. Er geht insbesondere auf die praktische Umsetzung der Freitodbegleitung ein, und zwar vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzgebung. Im Anschluss besteht Zeit für Fragen und Austausch.

Kurstermine 1

Datum Ort
1 22.01.2026  •  19:00 - 21:00 Uhr Rathauspassage, Raum 03 (EDV-Raum)

Kursort

Rathauspassage, Raum 03 (EDV-Raum)
82377 Penzberg
Karlstraße 23